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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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EIGNUNG
Der Bootsführer muss volljährig sein und ist für das ihm anvertrautete Material verantwortlich. Er ist die Person, die unter allen Umständen das Boot führt.   il s’engage à ce qu’en toutes circonstances la personne amenée à prendre les commandes du navire, soit celle tributaire de la carte de plaisance. Er ist über folgende Punkte informiert: das Verfallen und Ausschliessen von Garantien, die sich gegen die Terme der Versicherungspolice für das Boot stellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Bootsübergabe an jeglichen Mieter auszuschliessen, der die Verantwortung nicht gewährleisten kann. In diesem Fall wird dem Mieter eine Erstattung derAufenthaltskosten mit Ausnahme von jeglichen anderen Kosten vorgeschlagen.

ANMELDUNG / RESERVIERUNG / ZAHLUNG
Die Reservierung ist nach Bestätigung des Vermieters und nach Erhalt des Anmeldeformulars sowie einer Anzahlung in Höhe von 40% des gesamten Mietbetrages gültig. Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich. DER RESTBETRAG MUSS 4 WOCHEN VOR DEM ABFAHRTSDATUM BEGLICHEN WERDEN. Zahlungen aus dem Ausland gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

KAUTION
Eine Kaution zwischen 550 € und 1000 € (Versicherungsfranchise), zahlbar in bar, per Scheck, in Devisen, per eurochèques oder per Kreditkarte muss am Abfahrtag vor Übernahme des Schiffes hinterlegt werden. Dieser Betrag wird Ihnen am Ende Ihrer Hausbootferien wieder erstattet unter der Voraussetzung, dass das Boot und die Ausrüstungen in einwandfreiem Zustand pünktlich am vereinbarten Ort wieder an der Vermieter übergeben wird.  Diese Kaution entspricht dem Betrag der Versicherungsfranchise im Fall eines Unfalls und dient auch als Deckkosten im Fall von Materialbruch oder schlechter Wartung des Bootes während des Törns.

REISESTORNIERUNG
- vom Mieter angezeigt.
Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Reservierung zu stornieren, senden Sie sofort eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben an den Vermieter.
Die anfälligen Kosten belaufen sich wie folgt :
Mehr als 8 Wochen vor Antritt : 150 € Bearbeitungsgebühren
Zwischen 8 und 4 Wochen vor Antritt : 40% des Mietbetrages.
Weniger als 4 Wochen vor Antritt : 100 % des Mietbetrages.
Diese Kosten können erstattet werden, wenn das Boot in dem ursprünglich reservierten Zeitraum anderweitig vermietet werden konnte.
- vom Vermieter angezeigt.
Sollte der Vermieter im Fall von unverhergesehenen und unumgänglichen Bedingungen dem Mieter das von ihm gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen können, verpflichtet sich der Vermieter, alles Mögliche zu tun, um dem Mieter ein Ersatzhausboot zu verschaffen, welches dem Konfort und der Kapazität dem ursprünglich gemieteten Boot entspricht. Sollte dies nicht möglich sein, verpflichtet sich der Vermieter jegliche Kosten an den Mieter zu erstatten, die prorata für die Reise angefallen wären, mit Ausnahme von jeglichen anderen Kosten.


VERSCIHERUNG – RESIESTORNIERUNG

Sie garantiert dem Versicherten die Erstattung der Stornierungskosten, die er dem Vermieter im Rahmen der Stornierungsbedingungen zu begleichen hat. Diese Versicherung ist gültig, wenn sie Ihren Aufenthalt VOR ANTRITT aus einem der nachfolgenden Gründe stornieren : schwere Krankheit, schwerer Unfall, eigener Todesfall oder der Ihres Parnters, Ihrer Kinder oder Eltern. Dieser Garantie erstreckt sich über alle Reiseteilnehmer. Im Fall einer Stornierung belaufen sich die Kosten auf € 150,00 + dem Betrag der Stornierungsversicherung. Kollektiver Versicherungsvertrag (Kopie der Allgemeinen Bedingungen und Referenzen auf Anfrage).

VERSICHERUNGEN
Der Mietpreis beinhaltet die Versicherungen für das Boot sowie die Haftung de Mieters gegenüber Dritten im Falle einer vom gemieten Boot ausgehenden Havarie inbegriffen.  Die Mieter, ihre persönlichen Wertgegenstände sowie ihre eigene Haftpflichtversicherung sind nicht versichert. Der Mieter haftet für die Boat-Fahrräder. Bei Verlust oder Diebstahl werden die Boat-Fahrräder dem Mieter in Rechnung gestellt. Es besteht die Möglichkeit, bei unserem Versicherungsunternehmen eine Versicherung abzuschliessen, die die Unterbrechung des Törns, Körperverletzungen, Propellerschaden, den Wiederkauf der Kaution, sowie Fahrradtouren beinhaltet (Versicherung « Croisière Plus »).

UNFÄLLE
Der Mieter ist angewiesen, jeden Schaden unverzüglich dem Vermieter telefonisch zu melden. Der Vermieter gibt dem Mieter Anweisungen, wie weiterhin zu verfahren ist, und hält sich jeder Eigeninitiative vor. Der Mieter kann, sowohl als Verursacher als auch als Opfer, keine Kostenerstattung anfordern, sollte sein Törn gefährdet sein.

ÜBERNAHME DES HAUSBOOTS
Das Boot wird nach Abschluss folgender Formalitäten dem Mieter übergeben : Eventuelle Zahlung des Restbetrages, Zahlung der Kaution (Bootskaution + Reinigungskaution), Inventar des Bordmaterials. Mit Übernahme des Boots erkennt der Vertragabschliessende den einwandfreien und sauberen Zustand des Bootes an. Der Mieter kann rechtmässig das ihm zur Verfügung gestellte Boot verweigern, wenn dieses nicht dem in den Unterlagen vorab vereinbarte Boot entspricht, wenn die Ausstattung, die zum einwandfreien Ablauf des Törns notwendig sind, nicht funktionstüchtig sind oder wenn der Zustand des Bootes (Sauberkeit, Ordnung)nicht dem entspricht, was er branchenüblich hätte erwarten können. Der Übernahmeort kann im Fall einer Basisschliessung, von Hochwasser oder jedem anderen Ereignis, die eine Übernahme am vertraglich vereinbarten Ort unmöglich macht, an einer anderen Basis stattfinden.

RÜCKGABE DES HAUSBOOTS
Das Boot muss an dem vertraglich vereinbarten Ort am vertraglich vereinbarten Datum und zur vertraglich vereinbarten Uhrzeit wieder an den Vermieter zurückgegeben werden, es sei denn, ein unvorhersehbares Ereignis, für das der Mieter nicht rechtens gemacht werden kann, hindert ihn daran. Das Boot wird dem Vermieter in dem Zustand übergeben, in dem der Mieter es übernommen hat. Der Inventar, der bei Übernahme des Hausboots aufgestellt wurde, ist dazu verbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter jegliche Kosten in Rechnung zu stellen, die aus einer verspäteten Rückgabe oder der Aufgabe des Boots während eines Törns entstehen.

GEBRAUCH DES BOOTS DURCH DEN MIETER
Der Mieter muss sich an die Bestimmungen für Binnen- oder maritime Gewässer, sowie an die vom Vermieter und/ oder von der Maritimbehörde genannten Anweisungen halten. Es ist ihm untersagt, nach Einbruch der Nacht zu navigieren, abzuschleppen, unterzuvermieten oder das Boot zu verleihen. Der Bootsführer verpflichtet sich, keine anderen Personen an Bord zu nehmen, die nicht bei Übernahme des Boots angegeben sind. Das Boot darf nur von Personen geführt werden, die die nötige Einführung mitgemacht und somit als Bootsführer auf der Bootsführerkarte (« carte de plaisance » eingetragen sind.

UNÜBERFAHRBARKEIT DER WASSERSTRASSE
Im Fall von Hochwasser, hohem oder niedrigem Wasserstand, Fahrbahneinschränkung durch Überschwemmung oder Trockenheit, Schäden der Wasserstrasse oder jeglichem anderen Ereignis, das die Befahrbarkeit unmöglich macht oder erschwert, kann der Vermieter im Rahmen dieser Zwänge die Übernahmeorte und –daten des Törns ändern. Wenn die obengenannten Ereignisse eine Befahrbarkeit vollkommen ausschliessen, können die vom Mieter gezahlten Kosten für eine spätere Reise nach den Möglichkeiten des Vermieters verrechnet werden. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn die obengenannten Ereignisse im Verlauf des Törns auftreten und das Boot nicht weniger als 48 Stunden stillgestanden hat.

PANNEN
Im Mietpreis ist eine Pannenhilfe inbegriffen. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Pannenhilfe so schnell wie möglich zuverlässig und korrekt auszuführen.

NICHT DEM MIETER ANZURECHNENDE PANNEN

Sollte ein Bootsstillstand aufgrund einer Havarie, die nicht dem Bootsführer zuzuordnen ist, länger als 24 Stunden dauern, so verpflichtet sich der Vermieter, dass er dem Mieter die von ihm gezahlten Kosten im prorata-Verhältnis zu der nicht befahrbaren Zeit erstattet. Die Zeit des Stillstandes läuft von dem Zeitpunkt, an dem der Mieter den Vermieter über die Panne informiert hat. Der Mieter enthält sich jeder Eigeninitiative, die nicht aus der Notwendigkeit heraus gefordert ist.

DEM MIETER ANZURECHNENDE PANNEN
Wenn die Panne dem Mieter gebührend angerechnet werden kann, so kann dieser in keiner Weise Schadensersatz für die Zeit anfordern, die er nicht mit dem Boot fahren konnte. Der Vermieter kann die gezahlten Summen als Garantie  für die Reparaturkosten nutzen.

BOOTSAUSSTATTUNG / PERSÖNLICHE WERTGEGENSTÄNDE
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden verlorenen, defekten, gestohlenen oder beschädigten Gegenstand zu melden und zu ersetzen. Der Vermieter ist nicht für Verlust oder Schaden jeglichen Ursprungs an persönlichen Wertgegenständen des Mieters verantwortlich.

HAUSTIERE
Haustiere sind an Bord willkommen. Der Mieter darf jedoch kein Bordmaterial (Bettwäsche, Geschirr) für sein Tier benutzen und sichert zu, dass er sämtliches für das Tier benötigte Material an Bord selbst mitbringt.

EINWEGTÖRN – TÖRN VON EINER BASIS ZUR ANDEREN 
Selbst wenn der Vermieter damit einverstanden ist, so ist diese Leistung keine Garantie für einen problemlosen Ablauf. Der Vermieter kann also aus legitimen Gründen und einer Kostenerstattung für einen Einwegtörn dem Mieter einen Hin-und Rücktörn auferlegen. Es ist daher absolut notwendig, sich mit der Ausgangsbasis 48 Stunden vor Antritt der Hausbootfahrt sich diesbezüglich in Verbindung zu setzen.

ROUTEN
Ausser vorhergehendem schriftlichen Einverständnis beginnen und enden die Törns and den Tagen und Orten, die auf im Vertrag vereinbart wurden. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, aus technischen Gründen den Übernahme- oder Übergabeort zu ändern und den Hin-und Rücktörn in einen Einwegtörn in der gleichen Region ohne weitere Kostenanfälle zu verwandeln.

AUFGABE DES TÖRNS
Im Fall einer Aufgabe des Boots, ausser im Fall der plötzlichen und verlängerten Unbefahrbarkeit des Gewässers, stellt der Vermieter dem Mieter die Kosten für den Rücktransport des Bootes an seine Übergabebasis in Rechnung. Abgesehen von einer stündlichen Navigationspauschale und einer Reinigungspauschale wird zusätzlich einePauschale von € 500,00 + eine Tagespauschale von € 380,00 in Rechnung gestellt.

BOOTSBESCHREIBUNG
Die Zeichnungen entsprechen den Bootsbeschreibungen, können aber je nach Region minimal davon abweichen.

RECHTSSTREIT UND RECHTSWIRKSAMKEIT
Der vorliegende Vertrag wird nach französischem Recht geregelt. Jeder Rechtsstreit, der sich aus dem vorliegenden Vertrag ergibt, sei es bezüglich seiner Gültigkeit, seiner Interpretation, seiner Ausführung, seiner Kündigung, deren Konsequenzen oder Folgen unterliegen den kompetenten Gerichten gemäss der allgemeinen Rechtsprechung. Keine Reklamation kann später als 15 Tage nach Rückgabe des Boots geltend gemacht werden.

 
France Passion Plaisance - BP 89 - 71602 Paray-le-Monial Cedex - France
Tél. 33 (0)3 85 53 76 70 - contact@france-passion-plaisance.fr
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